Forenthema: Gesundheitsvorsorge – Prävention – Krankheiten
Forentitel: Zahn- und Zahnhalteapparaterkrankungen
Beitrag: Langzeitprovisorium
Autor Frage an den Experten
Herr RDN vom 10.08.2007 02:39 Uhr
Kann man ein Langzeitprovisorium mit der Kasse abrechnen?
Herr Dipl. oek. Yorck Siegner Antwort vom 10.08.2007 08:14 Uhr
Sehr geehrter Herr Schneider, ein Langzeitprovisorium ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse die mit einem Festzuschuss belegt ist. Hierzu muss ein Antrag bei der Kasse gestellt werden. Mit freundlichem Gruß Dr. Rainer L. Schmidt Zahnarzt
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Zahn- und Zahnhalteapparaterkrankungen

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